Fachanwalt für Steuerrecht
Als Fachanwälte für Steuerrecht mit langjähriger Erfahrung und regelmässiger Fortbildung sind wir besonders qualifiziert, Sie im Steuerrecht zu beraten und zu vertreten, unter anderem in folgenden Angelegenheiten:
- Überprüfung von Steuerbescheiden
- Einlegung von Rechtsbehelfen
- Prozeßführung vor den Finanzgerichten
- Verteidigung in Steuerstrafsachen
- Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Einzelfirmen und ihre Gesellschafter bzw. Inhaber
Als Rechtsanwälte vertreten wir sie aussergerichtlich gegenueber den Finanzbehörden und gerichtlich an allen Finanzgerichten und am Bundesfinanzhof (BFH). Darüber hinaus betreuen wir Sie in den Bereichen der Buchführung und Bilanz durch Kooperationen mit führenden Steuerberatern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Kontaktieren Sie uns gerne, um zu erfahren, wie wir Ihnen mit ihren steuerlichen Belangen helfen können.