Der Große Senat des BFH hat in Abkehr bisheriger Rechtsprechung entschieden, dass § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot normiert. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall besuchte der nicht selbständig bei einer Versicherungsgesellschaft beschäftigte Kläger eine bedeutende Computerkonferenz und -messe in Las Vegas. Er flog Freitag nach Las Vegas, die Messe begann am darauffolgenden Montag und endete am Donnerstag. Der Kläger flog Samstag zurück nach Hause, wo er am Sonntag eintraf.