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Beschluss des BFH (GrS) zum Aufteilungsverbot vom 21.09.2009: Anwendungsschreiben des BMF

Das BMF hat in einem umfassenden Schreiben die Grundsätze zur Beurteilung gemischter Aufwendungen für alle Einkunftsarten und für die verschiedenen Arten der Gewinnermittlung veröffentlicht. Sobald die Aufwendungen einen betrieblichen bzw. beruflichen Nutzungsanteil von 10% überschreiten, können sie grundsätzlich nach Veranlassungsbeiträgen aufgeteilt werden (BMF, Schreiben v. 6.7.2010 - IV C 3 -S 2227/07/10003 :002).

Katja Durach, Rechtsanwältin