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Neue Richtlinie zur Berechnung des Unterhaltsbedarfs - Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2021 aktualisiert

Die Düsseldorfer Tabelle bringt zum 01.01.2021 Neuerungen zur Berechnung des Bedarfs für den Kindesunterhalt.

Neben der Anhebung der Bedarfssätze minderjähriger Kinder werden auch die Bedarfssätze für Volljährige angehoben. Die Bedarfssätze für Studierende bleiben hingegen unverändert.

Die Änderungen im Einzelnen ergeben sich aus der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf unter: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/202012...