Die Selbstbehaltsätze der Düsseldorfer Tabelle sind zum 01.01.2015 erhöht worden. Der Selbstbehalt des erwerbstätigen Unterhaltsschuldners gegenüber minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern (diejenigen, die unter 21 Jahre, noch in der allgemeinen Schulausbildung sind und im Haushalt eines Elternteils leben) ist ab dem 01.01.2015 von bisher 1.000,00 € auf 1.080,00 € gestiegen. Für nicht Erwerbstätige wurde der Selbstbehalt von bisher 800,00 € auf 880,00 € angehoben.