Der BGH hat aktuell entschieden: Wenn der allein sorgeberechtigten Mutter eines nichtehelichen Kindes das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wird, kann der Vater des Kindes die Übertragung des Sorgerechts auf sich beantragen. Wird dieser Antrag vom Familiengericht abgelehnt, ist der Vater auch beschwerdeberechtigt.
Beschluss vom 16.6.2010 - XII ZB 35/10 -
Katja Durach.Rechtsanwältin