Unterhaltsrecht

Düsseldorfer Tabelle 2017 - Neues zu Unterhalt und Kindergeld

Die Düsseldorfer Tabelle wird zum 01.01.2017 angepasst. Grundlage ist der durch Verordnung festgesetzte Mindestunterhalt minderjähriger Kinder bzw. privilegierter volljähriger Kinder. Die Tabellensätze stehen daher bereits fest, nicht jedoch die Zahlbeträge. Denn auf die Tabellensätze wird das an den Elternteil, bei dem das Kind lebt, gezahlte Kindergeld hälftig bzw. bei volljährigen Kindern vollumfänglich angerechnet. Die Höhe des Kindergeldes hängt aber noch vom Gesetzgebungsverfahren zum Kindergeld ab. Geplant ist eine Erhöhung des Kindergeldes für 2017 geplant.

Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe

Der BGH hat entschieden, dass der geschiedene Ehemann die Herabsetzung des Unterhalts verlangen kann, wenn er wieder geheiratet hat und nunmehr auch seiner neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist. In welchem Umfang er gegenüber der neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist, bestimmt sich dann allerdings nicht nach der frei wählbaren Rollenverteilung innerhalb der neuen Ehe, sondern nach den strengeren Maßstäben, wie sie auch für geschiedene Ehegatten gelten (BGH, Urteil v. 18.11.2009 - XII ZR 65/09).

Katja Durach, Rechtsanwältin

01.01.2008 : Neues Unterhaltsrecht

Zum 01.01.2008 ist das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts (UÄndG) in Kraft getreten.

Der Grundsatz der Eigenverantwortung ist nun im Gesetz ausdrücklich hervorgehoben. Dem Unterhalt minderjähriger und privilegiert volljähriger Kinder ist der Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen eingeräumt. Andererseits wurde das Altersphasenmodell korrigiert. Betreuungsunterhalt gibt es nach dem neuen Gesetz jetzt nur noch begrenzt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes, ab dann wird eine vollschichtige Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils für zumutbar erachtet.