Familienrecht

Neue Unterhaltstabellen und Leitlinien Stand 01.01.2010

Die Düsseldorfer Tabelle und die Leitlinien, im hiesigen Bereich die Hammer Leitlinien, sind von den Familiensenaten der jeweiligen Oberlandesgerichte erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten OLG-Bezirk zu erreichen. Sie stellen keine verbindlichen Regelungen dar, bieten jedoch Orientierungshilfen für die Lösung im Einzelfall.

Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe

Der BGH hat entschieden, dass der geschiedene Ehemann die Herabsetzung des Unterhalts verlangen kann, wenn er wieder geheiratet hat und nunmehr auch seiner neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist. In welchem Umfang er gegenüber der neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist, bestimmt sich dann allerdings nicht nach der frei wählbaren Rollenverteilung innerhalb der neuen Ehe, sondern nach den strengeren Maßstäben, wie sie auch für geschiedene Ehegatten gelten (BGH, Urteil v. 18.11.2009 - XII ZR 65/09).

Katja Durach, Rechtsanwältin

Unterhalt

Die Frage, ob der Tabellen- oder der Zahlbetrag des Kindesunterhalts bei der Ermittlung des Ehegattenunterhalts vorab abzugsfähig ist, war in der Rechtsprechung nach wie vor streitig. Die Leitlinien des OLG Hamm und die Düsseldorfer Tabelle gingen bis dato noch vom Tabellenbetrag aus. Dies, obwohl der BGH sich schon im Urteil vom 27.03.2009 für den Zahlbetrag ausgesprochen hat. Nun ist die streitige Frage geklärt.

BGH - Urteil vom 18.03.2009 zum Betreuungsunterhalt - XII ZR 74/08

Der BGH hat am 18.03.2009 grundlegend zu den Voraussetzungen und der Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts entschieden. Nach § 1570 BGB in der seit dem 01.01.2008 geltenden Fassung kann Unterhalt wegen der Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes für die Dauer von mindestens 3 Jahren verlangt werden. Die Dauer verlängert sich, soweit dies der Billigkeit entspricht, wobei die Belange des Kindes und die Kinderbetreuungsmöglichkeiten zu berücksichtigen sind.

BGH zur Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages

Durch Urteil vom 05.11.2008 hat der BGH erstmals einen Ehevertrag für sittenwidrig erklärt, der sich zu Lasten des unterhaltspflichtigen Ehemannes auswirkte. Entscheiden wurde, dass ein Ehegatte trotz einer vereinbarung in der Lage sein muss, seine eigene Existenz zu sichern, ohne der Sozialhilfe anheim zu fallen. Bereits bei Abschluss des Vertrages war im konkreten Fall für den Fall einer Scheidung eine einseitige und ungleiche Lastenverteilung offenkundig, ferner habe die vereinbarte Zahlung die Leistungsfähigkeit des Ehemannes von Beginn an überschritten.

Neue Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2009

Zum 01.01.2009 trat die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Eine Anpassung war erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und auch das Kindergeld geändert haben.

In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.

Reform des Güterrechts / Zugewinnausgleichs

Am 20.08.2008 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Reform des Güterrechts beschlossen. Reformbedarf ergibt sich vorrangig aufgrund der geänderten gesellschaftlichen Bedingungen und bei geltender Gestzeslage bestehender Manipulationsmöglichkeiten. Heute wird jede 3. Ehe geschieden. Die meisten Ehegatten leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, deren Ausgleich mit Scheidung verlangt werden kann. Danach erhält jeder Ehegatte die Hälfte des Vermögenszuwachses während der Ehezeit.

BGH Urteil zum Betreuungsunterhalt

Gestern hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein erstes richtungsweisendes Urteil zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts erlassen - BGH, Urteil vom 16.07.2008 - XII ZR 109/05. Durch das am 01.01.2008 in Kraft getretene Unterhaltsänderungesetz ist vorgesehen, dass der Anspruch auf Betreuungsunterhalt mit dem 03. Lebensjahr des Kindes endet. Wenn der betreuende Elternleil über diese Zeit hinausgehenden Betreuungsunterhalt verlangt, war unklar, welche Kriterien hierbei eine Rolle spielen.

BGH bestätigt Abzug des Kindesunterhalts-Zahlbetrages statt des Tabellenbetrages

Nach Inkrafttreten des Unterhaltsänderungsgesetzes 01.01.2008 war streitig, ob bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts, wie bisher, vorab der Kindesunterhalt mit dem um das anteilige Kindergeld erhöhten Tabellenbetrag oder mit dem Zahlbetrag abgesetzt werden kann. Der BGH hat im Urteil vom 05.03.2008 - XII ZR 22/06 - in dem es um andere Fragen ging, geäußert, der Zahlbetrag sei abzuziehen. Diese Auffassung ergibt sich aus der Funktion des Kindergeldes, beide Eltern zu entlasten, ist allerdings schwer verständlich.

Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts

Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über den Anspruch einer geschiedenen Ehefrau auf nachehelichen Aufstockungsunterhalt zu entscheiden. Die heute 50-jährige Klägerin, die mit dem Beklagten von 1968 bis 1997 verheiratet war, versorgte während der Ehe den Haushalt, betreute die 1979 geborene gemeinsame Tochter und war daneben halbtags als selbständige Fußpflegerin tätig. Die Eheleute lebten in einem ihr gehörenden Haus, welches sie 1998 verkaufte.