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BGH zur Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages

Durch Urteil vom 05.11.2008 hat der BGH erstmals einen Ehevertrag für sittenwidrig erklärt, der sich zu Lasten des unterhaltspflichtigen Ehemannes auswirkte. Entscheiden wurde, dass ein Ehegatte trotz einer vereinbarung in der Lage sein muss, seine eigene Existenz zu sichern, ohne der Sozialhilfe anheim zu fallen. Bereits bei Abschluss des Vertrages war im konkreten Fall für den Fall einer Scheidung eine einseitige und ungleiche Lastenverteilung offenkundig, ferner habe die vereinbarte Zahlung die Leistungsfähigkeit des Ehemannes von Beginn an überschritten. Die vom BGH vor einigen Jahren aufgestellten Grundsätze zur Überprüfung von Eheverträgen auf ihre Wirksamkeit hin gelten nicht nur für den unterhaltbegehrenden Ehegatten, sondern auch für den Unterhaltsschuldner (BGH Urteil vom 05.11.2008 - XII ZR 157/06).

Katja Durach, Rechtsanwältin