Unterhalt – Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2015
Die Selbstbehaltsätze der Düsseldorfer Tabelle sind zum 01.01.2015 erhöht worden. Der Selbstbehalt des erwerbstätigen Unterhaltsschuldners gegenüber minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern (diejenigen, die unter 21 Jahre, noch in der allgemeinen Schulausbildung sind und im Haushalt eines Elternteils leben) ist ab dem 01.01.2015 von bisher 1.000,00 € auf 1.080,00 € gestiegen. Für nicht Erwerbstätige wurde der Selbstbehalt von bisher 800,00 € auf 880,00 € angehoben. Anderen volljährigen Kindern gegenüber ist der Selbstbehalt von 1.200,00 € auf 1.300,00 € gestiegen, gegenüber Ehegatten und Mutter / Vater eines nichtehelichen Kindes von 1.100,00 € auf 1.200,00 €. Gegenüber Eltern wurde der Selbstbehalt von 1.600,00 € auf 1.800,00 € angehoben.
Entsprechend gestiegen sind die jeweiligen Bedarfskontrollbeträge.
Die Tabellensätze für den Kindesunterhalt haben sich nicht geändert, insoweit bleibt alles wie bisher. Das liegt daran, dass sich die Tabellensätze nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag richten, der nicht angehoben wurde.
Die aktuellen Düsseldorfer Tabelle finden Sie unter www.olg-duesseldorf.nrw.de.