Familienrecht
Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern
Der BGH hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, in welchem Umfang Kinder zu Unterhaltsleistungen für ihre Eltern herangezogen werden können. Im nunmehr entschiedenen Fall hat die klagende Stadt der verwitweten Mutter von zwei Söhnen, die noch in einer eigenen Wohnung lebt, Sozialhilfe geleistet. Die Mutter bezieht außerdem Wohngeld seit Januar 1996 und eine Altersrente von monatlich 320,00 DM. Bis März 1997 war die Mutter teilschichtig erwerbstätig und verdiente 900,00 DM netto monatlich.