Unterhaltsrechtsreform: in Kraft ab 01.01.2008?
Am 09. November 2007 hat der Deutsche Bundestag nun doch die Reform des Unterhaltsrechts verabschiedet. Es soll zum 01.01.2008 in Kraft treten. Änderungen waren erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr dieses Jahres entschieden hat, dass die unterschiedliche Dauer des Unterhalts für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig ist.
Das Gesetz soll dem Kindeswohl dienen. Merkwürdig mutet dann allerdings an, dass die Tabellensätze erneut sinken, nachdem sie bereits zum 01.07.2007 bereits abgesenkt wurden (von 199,00 € auf 196,00 € und im Zuge der Reform auf 188,00 € !) Wie der Mindestbedarf durch immer niedrigeren Unterhalt bei gleichzeitig exorbitant steigenden allgemeinen Lebenshaltungskosten, Strom, Gas und Wasser gedeckt werden soll, bleibt das Geheimnis des Gesetzgebers. Die zugunsten minderjähriger Kinder geänderte Rangfolge wiegt dies nicht auf.
Das Gesetz sieht die Stärkung der Eigenverantwortung nach Scheidung vor. Im Zuge der Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder wird der Betreuungsunterhaltsanspruch auf das zeitlich eingeschränkte Niveau des bisherigen Anspruchs der Mutter des nichtehelichen Kindes zurückgeschraubt, wobei jetzt allerdings die tatsächlichen Betreuungsmöglichkeiten vor Ort eine Rolle spielen sollen.
Eigenverantwortung, strengere Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche wegen Kindesbetreuung: die Entscheidung, das Kind auch über das dritte Lebensjahr hinaus persönlich zu erziehen und zu betreuen, die elterliche Verantwortung persönlich wahrzunehmen, wird damit von Staats wegen ad absurdum geführt, mag die Einschränkung des Betreuungsunterhalts andererseits Zweitfamilien zugute kommen und der Gelichstellung aller Mütter dienen. Erziehung wird ab dem 3. Lebensjahr des Kindes zur gesellschaftlichen Aufgabe und Herausforderung, denn Eltern müssen ja arbeiten, um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. Das, was man unter "Kindeswohl" versteht, wird neu definiert werden müssen und das bisherige Rest-Familiensystem dürfte in Trennungs- und Scheidungsfällen ausgedient haben.
Eigenverantwortung: dies bedeutet gleichzeitig die Befristung von Unterhaltsansprüchen als Regelfall.
Die Gewinner des Gesetzes sind die Väter, die Verlierer sind die Mütter - dies jedenfalls auf der Basis der gegenwärtigen gesellschafts-, wirtschafts- und arbeitsmarktrechtlichen Realität. Woher allerdings die fehlenden Arbeitsplätze und Kinderbetreuungsmöglichkeiten kommen sollen bleibt im Dunkeln.