Arzthaftungsrecht

Behandlungsvertrag durch Patientenrechtsgesetz gestärkt

Als Teil des am 26. 02. 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtsgesetzes ist auch der Behandlungsvertrag neu in das BGB eingefügt worden (§§ 630 a – 630 h BGB). Er tritt seitdem als gesetzlich normierter Vertragstypus neben die bis dato ausschließlich durch die Gerichte ausgeformte Judikatur. Die wichtigsten darin enthaltenen Vorschriften sind diejenigen über die ärztlichen Aufklärungspflichten, über die Einwilligung des Patienten sowie über die insbesondere in prozessualer Hinsicht relevanten Vermutungsregelungen.

Steuerrecht, Arzthaftungsrecht und Familienrecht - Hamm, 10/2001

Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs

Kein Kindergeld während der Ableistung des gesetzlichen Grundwehrdienstes

Seit 1996 gehört die Zeit des gesetzlichen Grundwehrdienstes auch dann nicht mehr zu den für die Zahlung von Kindergeld begünstigten Zeiträumen, wenn durch die Aufnahme des Dienstes eine Berufsausbildung unterbrochen worden ist. Stattdessen hat der Gesetzgeber einen Verlängerungstatbestand eingeführt.