Am 01.01.2008 ist das Unterhaltsänderungsgesetz in Kraft getreten. Der Grundsatz der Eigenverantwortung hat nun einen vorrangigen Stellenwert. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit des Kindbetreuenden Elternteils wird ab dem 3. Lebensjahr des Kindes für zumutbar erachtet. Der allein erziehende und vollschichtig arbeitende Elternteil wird vermehrt auf den ganztägigen Kindergartenbesuch des Kindes angewiesen sein. Im Zusammenhang mit den damit verbundenen Kosten ist die Entscheidung des BGH vom 05.02.2008 - XII ZR 150/05 - maßgebend.