Der BGH hat zu einem häufig umstrittenen Thema eine Entscheidung getroffen. Danach kann der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen um die durch die gemeinsame Haushaltsführung eintretende Ersparnis, höchstens jedoch bis auf sein Existenzminimum nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen herabgesetzt werden (BGH Urteil vom 09.01.2008 - XII ZR 170/05).
Katja Durach, Rechtsanwältin