Düsseldorfer Tabelle

Neue Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2009

Zum 01.01.2009 trat die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Eine Anpassung war erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und auch das Kindergeld geändert haben.

In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.

Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2008

Der Kindesunterhalt wird von den Oberlandesgerichten nach Einkommensgruppen und Altersstufen unterteilt in Tabellen festgelegt. In Nordrhein-Westfalen richten sich die Unterhaltsbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle. Mit dem Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes zum 01.01.2008 wurden die Tabellenbeträge abgesenkt. Dies liegt daran, dass der Mindestbedarf minderjähriger Kinder jetzt in Anlehnung an den steuerlichen Freibetrag für das sächliche Existenzminimum (Kinderfreibetrag) gesetzlich definiert wurde.