Neue Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2009
Zum 01.01.2009 trat die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Eine Anpassung war erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und auch das Kindergeld geändert haben.
In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.
Die Regelungen wurden am Montag (05.01.) im Rahmen einer Pressekonferenz in Düsseldorf der Öffentlichkeit vorgestellt. Kleine Kinder erhalten danach zwei bis drei Euro mehr, für Kinder in der Altersgruppe der 6- bis 11-jährigen gibt es keine Änderung, am meisten profitieren die älteren Kinder zwischen 12 und 17 Jahren sowie die volljährigen Kinder, sie erhalten zwischen 12,00 e und 39,00 € mehr monatlich.
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2009 sowie die Tabellen der vorhergehenden Jahre können Sie abrufen unter
Katja Durach, Rechtsanwältin