Gestern hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein erstes richtungsweisendes Urteil zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts erlassen - BGH, Urteil vom 16.07.2008 - XII ZR 109/05. Durch das am 01.01.2008 in Kraft getretene Unterhaltsänderungesetz ist vorgesehen, dass der Anspruch auf Betreuungsunterhalt mit dem 03. Lebensjahr des Kindes endet. Wenn der betreuende Elternleil über diese Zeit hinausgehenden Betreuungsunterhalt verlangt, war unklar, welche Kriterien hierbei eine Rolle spielen.