Zugewinnausgleich

Reform des Güterrechts / Zugewinnausgleichs

Am 20.08.2008 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Reform des Güterrechts beschlossen. Reformbedarf ergibt sich vorrangig aufgrund der geänderten gesellschaftlichen Bedingungen und bei geltender Gestzeslage bestehender Manipulationsmöglichkeiten. Heute wird jede 3. Ehe geschieden. Die meisten Ehegatten leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, deren Ausgleich mit Scheidung verlangt werden kann. Danach erhält jeder Ehegatte die Hälfte des Vermögenszuwachses während der Ehezeit.