Düsseldorfer Tabelle: Neuer Selbstbehalt ab 2011
Ab dem 1. Januar 2011 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Geändert hat sich der Selbstbehalt: Der notwendige Eigenbedarf wird für Erwerbstätige, die für minderjährige Kinder oder privilegierte Volljährige unterhaltspflichtig sind, von 900,00 Euro auf 950,00 Euro erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770,00 Euro. Auch die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kindern oder Eltern werden angehoben: Die Anpassung von 900,00 Euro Euro auf 950,00 Euro lehnt sich an die Erhöhung der SGB II Sätze („Hartz IV“) zum 1. Januar 2011 an. Auch der Bedarfskontrollbetrag wird in jeder Einkommensgruppe um 50,00 € erhöht. Die Änderungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Bundesrat den vom Bundestag beschlossenen Existenzminimum-Berichten am 17.12.2010 zustimmen wird.
Auf einen Blick: Die neue Düsseldorfer Tabelle, Änderungen gegenüber der alten Tabelle, Frühere Tabellen.
Katja Durach, Rechtsanwältin