EU: Scheidungsrecht bei binationalen Ehen vereinfacht
Künftig können sich binationale Ehepaare, die in den EU-Staaten leben, leichter scheiden lassen. Deutschland und 13 weitere Staaten haben sich während eines Treffens der EU-Justizminister in Brüssel am 2.12.2010 auf eine sogenannte verstärkte Zusammenarbeit geeinigt und damit den Gesetzesvorschlag gebilligt. Wollen sich binationale Paare scheiden lassen, können sie künftig in diesen Ländern wählen, welches Landesrecht sie anwenden wollen. Zugleich sollen Situationen ausgeschlossen werden, in denen ein Ehegatte alles daran setzt, die Scheidung zuerst einzureichen, um sicherzugehen, dass sich das Verfahren nach der Rechtsordnung richtet, die seine Interessen besser schützt. Das „forum shopping“ soll vermieden werden. Neben Deutschland haben sich Frankreich, Österreich, Spanien, Italien, Portugal, Belgien, Luxemburg, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Slowenien, Lettland und Malta der Initiative angeschlossen. Die übrigen EU-Staaten können jederzeit beitreten. Nach der politischen Einigung der Justizminister wird sich das EU-Parlament noch damit befassen, ehe die gemeinsame Scheidungsregelung vom Ministerrat bis Jahresende verabschiedet werden kann. 18 Monate nach der Annahme tritt sie dann in Kraft - also Mitte 2012. (s.a. BMJ-Pressemitteilung, Bericht im Deutschlandfunk).
Katja Durach, Rechtsanwältin