Kindergeld: Keine Rücksicht auf Absprachen zwischen getrenntlebenden Elternteilen (BFH)
Überweist die Familienkasse das Kindergeld nach einem nicht angezeigten Haushaltswechsel des Kindes weiterhin an den bisher Berechtigten, kann sie das ohne rechtlichen Grund gezahlte Kindergeld vom Leistungsempfänger zurückfordern. Dies gilt selbst dann, wenn der Leistungsempfänger das bezogene Kindergeld nach Absprache mit dem nun berechtigten Elternteil an diesen weitergeleitet hat (BFH, Beschluss v. 12.8.2010 - III B 94/09; NV).
Katja Durach, Rechtsanwältin