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Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige (BFH)

Der BFH hat seine Rechtsprechung zur Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Verwandte/Ehegatten als außergewöhnliche Belastungen geändert. Die Bedürftigkeit der unterstützten Verwandten, die bisher dem Grunde nach unterstellt werden durfte, muss nun konkret bestimmt werden. Dagegen muss bei einer im Ausland lebenden Ehefrau weder die Bedürftigkeit noch die Erwerbsobliegenheit überprüft werden (BFH, Urteile v. 5.5.2010 - VI R 29/09 und VI R 5/09; veröffentlicht am 1.9.2010).

Katja Durach, Rechtsanwältin