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Werbungskosten: Häusliches Übungszimmer eines Berufsmusikers (FG)

Ein Berufsmusiker kann die Kosten für einen zum Einstudieren von Musikstücken genutzten Raum seiner eigenen Wohnung steuerlich unbeschränkt abziehen. Die Abzugsbeschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer greifen insoweit nicht (FG Köln, Urteil v. 13.10.2010 - 9 K 3882/09).