Aufgrund einer Vorlage des FG Niedersachsen aus dem Jahr 2004 hat das Bundesverfassungsgericht erfreulicherweise im Januar dieses Jahres entschieden, dass es mit dem verfassungsrechtlich verankerten Gleichheitssatz vereinbar ist, die freien Berufe, Selbständige sowie Land- und Forstwirte von der Gewerbesteuer auszunehmen. Freiberufler brauchen also auch in Zukunft keine Gewerbesteuer zu zahlen. Ausnahmenweise ist dies bei einer Personengesellschaft nach der sog. "Abfärberegelung" jedoch anders, wenn die Gesellschaft auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit ausübt.