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Gewerbesteuerfreiheit für Freiberufler, Selbständige sowie Land- und Forstwirte verfassungsgemäß

Aufgrund einer Vorlage des FG Niedersachsen aus dem Jahr 2004 hat das Bundesverfassungsgericht erfreulicherweise im Januar dieses Jahres entschieden, dass es mit dem verfassungsrechtlich verankerten Gleichheitssatz vereinbar ist, die freien Berufe, Selbständige sowie Land- und Forstwirte von der Gewerbesteuer auszunehmen. Freiberufler brauchen also auch in Zukunft keine Gewerbesteuer zu zahlen. Ausnahmenweise ist dies bei einer Personengesellschaft nach der sog. "Abfärberegelung" jedoch anders, wenn die Gesellschaft auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Dann unterliegen sämtliche Einkünfte der Gewerbesteuer. (BVerfG Beschluss vom 15.01.2008 - 1 BvL 2/04).

Damit hat das BVerfG 2 bedeutende, oft kontrovers diskutierte Fragen zugunsten der freien Berufe entschieden. In Ansehung der systemisch anders gelagerten Berufsausübung, insbesondere der Unabhängigkeit der freien Berufe ist die Entscheidung sehr zu begrüßen.