Pendlerpauschale

Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat erfreulicherweise die Neuregelung zur "Pendlerpauschale", wonach Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit keine Werbungskosten mehr sind und nur zur Abgeltung "erhöhter" Aufwendungen für Fahrten ab dem 21. Kilometer eine Pauschale von 0,30 € "wie Werbungskosten" anzusetzen ist, für verfassungswidrig erklärt (Urteil vom 09.12.2008 - 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08).

Die Einführung des sog. "Werkstorprinzips" wurde im Gesetzgebungsverfahren mit dem Ziel notwendiger Konsolidierung des übermäßig verschuldeten Staatshaushaltes begründet.