Aktuelles zur Pendlerpauschale ab 2007
Der BFH hat im Beschluß vom 10.01.2008 - VI R 17/07 - erneut seine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gekürzten Pendlerpauschale geäussert und die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die Entscheidung des BFH ist äusserst begrüßenswert. Das letzte Wort darüber, ob es mit dem Grundgesetz in Einklang steht, dass Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten oder sonstige die steuerliche Bemessungsgrundlage mindernde Ausgaben anerkannt werden, liegt aber beim Bundesverfassungsgericht.
Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung reagiert. Bisher wurde die Eintragung eines Fahrtkosten-Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte abgelehnt, wogegen die Betroffenen, um Ihre Rechtsposition zu erhalten, Widerspruch einlegen mussten. Dies ist dringend weiterhin zu raten, solle sich die Verwaltungspraxis nicht ändern.