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Auskünfte durch das Finanzamt

Inzwischen gibt es bezüglich der Regelung über die Gebührenpflicht von verbindlichen Auskünften der Finanzämter ein Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 12.03.2007. Die Gebühren für verbindliche Auskünfte werden danach als "steuerliche Nebenleistungen" qualifiziert, die die steuerliche Bemessungsgrundlage nicht mindern.

Das bedeutet, dass die Gebühren steuerlich nicht abzugsfähig sind, weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben. Die Gebühren für Auskünfte des Finanzamtes zur Klärung streitiger Fragen sind daher aus versteuertem Einkommen zu zahlen. Es sind reine Privatausgaben. Ob man da nicht lieber direkt den Rat des Steuerberaters oder des Steueranwalts einholt? Zumal diese Berufsgruppen anders als das Finanzamt die Interessen des Steuerbürgers an geringstmöglicher steuerlicher Belastung vertreten.