Allgemeines

Widerrufsbelehrung bei Verbraucherdarlehen und verbundenem Geschäft

Der BGH hat verbraucherfreundlich entschieden und die Klage einer Bank aus Darlehensvertrag durch Urteil vom 23.06.2009 - XI ZR 156/08 abgewiesen. Im Streitfall hatte der Beklagte mit der klagenden Bank einen Darlehensvertrag zur Finanzierung einer Immobilienfondsbeteiligung abgeschlossen und den Vertrag widerrufen. Vergeblich pochte die Bank auf die Wirksamkeit des Darlehensvertrages. Denn es fehlte nach Ansicht des BGH an einer dem Schutzzweck der § 355 Abs. 2, 358 Abs. 5 BGB genügenden qualifizierten Widerrufsbelehrung.

Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit

Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass ein Steuerhinterzieher keine Straffreiheit erlangen kann, wenn er von mehreren bisher den Finanzbehörden verheimlichten Auslandskonten nur diejenigen offenbart, deren Aufdeckung er fürchtet; er muss hinsichtlich aller Konten “reinen Tisch” machen (BGH, Beschluss v. 20.5.2010 - 1 StR 577/09).
Katja Durach, Rechtsanwältin

Steuererstattungsansprüche gehören nicht zum insolvenzfreien Vermögen (BFH)

Wird eine Einkommensteuerveranlagung für ein nach dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerpflichtigen beginnendes Steuerjahr durchgeführt und ergibt sich aufgrund des Lohnsteuereinbehalts ein Steuererstattungsanspruch, so stellt dieser Erstattungsanspruch eine Masseforderung dar, gegen die das Finanzamt nicht mit noch offenen, vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Steuerforderungen aufrechnen darf (BFH, Beschluss v. 29.1.2010 - VII B 188/09).

Widerrufsbelehrung bei Verbraucherdarlehen und verbundenem Geschäft

Der BGH hat verbraucherfreundlich entschieden und die Klage einer Bank aus Darlehensvertrag durch Urteil vom 23.06.2009 - XI ZR 156/08 abgewiesen. Im Streitfall hatte der Beklagte mit der klagenden Bank einen Darlehensvertrag zur Finanzierung einer Immobilienfondsbeteiligung abgeschlossen und den Vertrag widerrufen. Vergeblich pochte die Bank auf die Wirksamkeit des Darlehensvertrages. Denn es fehlte nach Ansicht des BGH an einer dem Schutzzweck der § 355 Abs. 2, 358 Abs. 5 BGB genügenden qualifizierten Widerrufsbelehrung.

Schadensersatz bei Falschberatung über Lehman-Zertifikate

Anleger, die nach falscher Beratung Zertifikate der US-Investmenbank Lehman Brothers gekauft haben, können in voller Höhe Schadensersatz für die inzwischen wertlosen Papiere vom Vermittler verlangen. Dies hat das Landgericht Hamburg aktuell durch - noch nicht rechtskräftiges - Urteil vom 23.06.2009 - 310 O 4/09 - entschieden. In diesem Fall hatte eine Sparkasse größere Mengen Lehman-Zertifikate gekauft, die nur mit einem großen Abschlag an Lehman Brothers zurückgegeben werden konnten.

Beweislast für die erfolgte Hingabe eines Darlehens

hier: §§ 767, 794 I Nr. 5, 795 ZPO

Amtlicher Leitsatz:

Die Beweislast für die erfolgte Hingabe eines Darlehens trägt der Darlehensgläubiger auch dann, wenn der die Hingabe bestreitende Schuldner in notarieller Urkunde den Empfang als Darlehen bestätigt, sich der Zwangsvollstreckung unterworfen und dem Notar gestattet hat, eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde ohne den Nachweis der Fälligkeit des Darlehens zu erteilen (Achtung: Aufgabe von BGH NJW 1981, 2756).

Ausssetzung der erstinstanzlichen Verfahren gegen Deutsche Telekom

Vor der 7. Kammer für Handelssachen beim Landgericht Frankfurt werden in erster Instanz ca. 2.500 Klageverfahren gegen die Deutsche Telekom u.a. geführt, an denen ca. 17.000 Kläger beteiligt sind.

Einige der Kläger werden in diesen Verfahren von mir anwaltlich vertreten.

Die 7. Kammer hatte aufgrund Musterfeststellungsanträgen geschädigter Anleger hinsichtilich des einem großen Teil der Klagen zugrundeliegenden Prospektes vom 26.05.2000 am 11.07.2006 einen Vorlagebeschluss nach § 4 Abs. 1 KapMuG erlassen. Im April des Jahres wurde bereits ein Kläger für das Musterverfahren bezgl.

Ab 01.07.2007: Kindesunterhalt-Regelbeträge abgesenkt

Nach dem Scheitern der Unterhaltsreform hat das Bundesministerium der Justiz nun die neuen Regelbeträge bekannt gegeben. Diese gelten ab dem 01.07.2007 und bilden die Grundlage zur Berechnung des Kindesunterhalts.

Die Regelbeträge sind zum ersten mal in der Geschichte abgesenkt worden. Somit wird es für alle Unterhaltspflichtigen mit dynamischen Titel günstiger. Die neuen Beträge allein berechtigen jedoch nicht zur Abänderung bei nicht dynamisierten Titeln. Denn die Wesentlichkeitgrenze ist nicht erreicht. Die Beträge sind - lediglich - um 2 bezw.

Auskünfte durch das Finanzamt

Inzwischen gibt es bezüglich der Regelung über die Gebührenpflicht von verbindlichen Auskünften der Finanzämter ein Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 12.03.2007. Die Gebühren für verbindliche Auskünfte werden danach als "steuerliche Nebenleistungen" qualifiziert, die die steuerliche Bemessungsgrundlage nicht mindern.

Das bedeutet, dass die Gebühren steuerlich nicht abzugsfähig sind, weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben. Die Gebühren für Auskünfte des Finanzamtes zur Klärung streitiger Fragen sind daher aus versteuertem Einkommen zu zahlen.

Abzugsfähigkeit von Studienkosten

Studenten können in Bezug auf die unbegrenzte Abzugsfähigkeit ihrer Studienkosten Hoffnung hegen.

Nachdem das FG Niedersachsen eine Klage auf Anerkennung der Kosten für ein Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten abgewiesen hat, hat der BFH durch Beschluss vom 21.03.2007 die revision zugelassen - VI R 14/07.

Derzeit können solche Kosten nur als Sonderausgaben bis zu 4.000,00 € jährlich abgezogen werden.