Allgemeines

Infobrief - Hamm - 08/2002

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof zur Haftung der Deutschen Post AG bei Verlust von Wertsendungen

Die Klägerin macht Ersatzansprüche ihrer Versicherungsnehmerin, der

WGZ-Bank, aus abgetretenem und übergegangenem Recht wegen des Verlustes von Postsendungen geltend, für die sie Ersatz geleistet hat.

Die Bank lieferte bei Postämtern der Beklagten insgesamt sechs Pakete ein,

die Banknoten im Wert von 250.000 DM, 200.000 DM und 150.000 DM enthielten

und die für verschiedene Raiffeisenbanken und Volksbanken bestimmt waren.

Infobrief - Hamm - 06/2002

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs

I. Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

Fragen zur Wahrnehmung der Bankenaufsicht vor

Die Kläger hatten Einlagen bei der BVH Bank für Vermögensanlagen und Handel

AG in Düsseldorf, die keinem Einlagensicherungssystem angehörte und im Jahr

1987 vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen die Erlaubnis zum Betrieb

von Bankgeschäften unter der Auflage erhalten hatte, die Kunden über das

Nichtbestehen einer Sicherungseinrichtung zu informieren. Die schwierige

Vermögenssituation der Bank veranlaßte das Bundesaufsichtsamt in den Jahren

1991, 1995 und 1997 zu Sonderprüfungen. Im Anschluß an die dritte

Sonderprüfung ordnete das Bundesaufsichtsamt mit Wirkung vom 19. August 1997

ein Moratorium gemäß § 46 a des Kreditwesengesetzes (KWG) an. Im November

1997 stellte es Konkursantrag und entzog der Bank die Erlaubnis zum Betrieb

von Bankgeschäften. Das Konkursverfahren wurde am 1. Dezember 1997 eröffnet.

Die Kläger sind mit ihren Einlagen vom Vermögensverfall der BVH Bank

betroffen. Inwieweit ihnen eine Konkursquote zusteht, ist noch offen.

Infobrief - Hamm - 05/2002

Pressemitteilungen des Bundesgerichtshofs

I. Zur Einstandspflicht des Versicherungsunternehmens aus Sicherungsscheinen für "Incentive-Pauschalreisen"

Der u.a. für Reise- und Personenbeförderungsverträge zuständige X.

Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß ein

Versicherungsunternehmen, das dem Vertragspartner des Veranstalters einer

Pauschalreise Sicherungsscheine gegeben hat, auch gegenüber einem

Unternehmen, das die Reisen zur Weitergabe zu Werbezwecken gebucht hat, für die Rückzahlung des vorausgezahlten Reisepreises einzustehen hat, wenn der Reiseveranstalter insolvent geworden ist.

Kaufrecht, Steuerrecht, Unterhaltsanspruch - Hamm 11/2001

Pressemitteilungen des Bundesgerichtshofs

I. Bundesgerichtshof zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

Der u.a. für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat hatte erstmals über das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines über eine sogenannte Internet-Auktion angebahnten Kaufvertrages zu entscheiden.

Der Beklagte richtete auf der Web-Site einer Hamburger Firma, die im Internet die Durchführung von Verkaufsauktionen auch für Private anbietet, eine Seite ein, auf welcher er den Verkauf eines Neuwagens VW-Passat anbot.

Infobrief - Hamm - 09/2001

BGB – Allgemeines Schuldrecht, Allgemeiner Teil

hier: §§ 305, 249 BGB – Zu den Anforderungen an ein selbständiges Garantieversprechen

Amtlicher Leitsatz:

Die dem Warenlieferanten im Rahmen laufender Geschäftsverbindung vom Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG gegebene Versicherung, er werde bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der KG Kapital nachschießen, so daß der Lieferant auf jeden Fall „sein Geld bekomme“, kann ein selbständiges Garantieversprechen (§ 305 BGB) darstellen; im Falle der Nichteinhaltung ist der Versprechensgeber dem anderen Teil zur Schadloshaltung (§§ 249 ff BGB) verpflichtet.

Aus den Gründen:

Das OLG hatte die rechtliche Tragweite der von ihm als bewiesen erachteten zweimaligen Zusicherung des Beklagten hinsichtlich eines Nachschusses von Geldern zur Begleichung der Forderungen des Klägers bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Gemeinschuldnerin verkannt.

Infobrief - Hamm - 08/2001

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof zur Verjährung von “Uraltdarlehen” bei Enteignungsmaßnahmen der ehemaligen DDR gegenüber dem Darlehensnehmer

Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden: Wer von einem Rechtsnachfolger der ehemaligen DDR auf Rückzahlung von landwirtschaftlichen Entschuldungsdarlehen in Anspruch genommen wird, kann sich auch für die Zeit auf Verjährung berufen, für die

wegen Enteignungsmaßnahmen der ehemaligen DDR ein Leistungsverweigerungsrecht bestand.

Die Landschaft der Provinz Sachsen und eine Spar- und Darlehenskasse, die ihren Sitz im heutigen Sachsen-Anhalt hatte, gewährten der Urgroßmutter bzw. dem Großvater der Beklagten ab 1911 mehrere Darlehen, die an dem gleichfalls dort gelegenen landwirtschaftlichen Anwesen der Darlehensnehmer grundpfandrechtlich gesichert wurden.

Infobrief - Hamm - 07/2001

I. Bundesgerichtshof zur Sachverständigenhaftung

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Haftung eines in einem behördlichen Verfahren von der Behörde zugezogenen Sachverständigen gegenüber einem Dritten zu entscheiden. Die Klägerin ist Mehrheitsaktionärin eines teilkonzessionierten Kreditinstituts. Dieses Kreditinstitut beantragte Ende 1992 beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen eine Vollbankerlaubnis. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen ordnete vor der Entscheidung über diesen Antrag gegenüber der Klägerin eine Sonderprüfung nach § 44 b KWG an, mit der die Beklagte, eine Wirtschaftsprüfergesellschaft, beauftragt wurde. Der Prüfbericht der Beklagten befaßte sich u.a. mit einem von der Klägerin angebotenen Vermögensanlagemodell. Auf Beanstandungen der Klägerin hin korrigierte die Beklagte ihre in dem Prüfbericht in Bezug auf das Vermögensanlagemodell enthaltene Aussage teilweise. Die Klägerin hielt die Korrekturen für unzureichend und meint, der Beklagten seien bei der Erstattung des Gutachtens schwere Fehler unterlaufen; sie verlangte mit ihrer Klage Schadensersatz wegen der nach ihrer Ansicht fehlerhaften gutachterlichen Äußerung der Beklagten, daß bei dem von der Klägerin angebotenen Vermögensanlagemodell ein Anlageerfolg von über 18 bzw. 14 % erzielt werden müsse, um im zehnten Jahr den vom Anleger eingezahlten Betrag auszahlen zu können. Den Schaden sieht sie darin, daß die beantragte Vollbankerlaubnis bisher nicht erteilt wurde. Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen. Die Berufung hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat auch die Revision zurückgewiesen. Er hat insbesondere Schadensersatzansprüche gegen den von dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen zugezogenen Sachverständigen unter dem Gesichtspunkt eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte verneint. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die stillschweigend Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich eines Vertrages insbesondere bei Verträgen anzunehmen, mit denen der Auftraggeber von einer Person, die über besondere vom Staat anerkannte Sachkunde verfügt, wie z.B. ein öffentlich bestellter Sachverständiger, ein Wirtschaftsprüfer oder ein Steuerberater ein Gutachten bestellt, um davon gegenüber einem Dritten Gebrauch zu machen.

BGB – Besonderes Schuldrecht, HGB

hier: § 549 I BGB, § 28 I HGB – Rechtsfolgen des Eintritts des Gesellschafters in den Betrieb eines Einzelkaufmanns bei Fortführung des Geschäfts

Amtlicher Leitsatz:

Der Eintritt des Gesellschafters in den Betrieb eines Einzelkaufmanns und die Fortführung des Geschäfts durch die neugegründete Gesellschaft führen nicht kraft Gesetzes dazu, daß die Gesellschaft Vertragspartei eines zuvor von dem Einzelkaufmann abgeschlossenen Mietvertrages über die weiter genutzten Geschäftsräume wird.

Bundesgerichtshof zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden: Die mit dem Verfall eines Restguthabens verbundene Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten ist gemäß § 9 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) unwirksam. Die beklagte Deutsche Telekom AG vertreibt Telefonkarten zum Preis von 12 DM und 50 DM, mit denen der Nutzer an öffentlichen Fernsprechern Telefonate in entsprechendem Umfang führen kann.

BGB – Allgemeiner Teil, VerbrKG

hier: § 167 BGB; § 4 I S. 4 Nr. 1 VerbrKG

Amtlicher Leitsatz:

Eine Vollmacht, die zum Abschluß eines Verbraucherkreditvertrages erteilt wird, muß grundsätzlich nicht die Mindestangaben über die Kreditbedingungen (§ 4 I S. 4 Nr. 1 VerbrKG) enthalten.

Aus den Gründen:

Die bislang noch nicht entschiedene Frage, ob und inwieweit die Vorschriften des VerbrKG bei der Erteilung von Vollmachten zum Abschluß von Verbraucherkreditverträgen zu berücksichtigen sind, hat der BGH jetzt endlich entschieden.

In der Frage, ob solche Vollmachten grundsätzlich auch die Angaben gemäß § 4 I S.