Allgemeines

Grundsteuer für selbst genutzte Immobilie verfassungsgemäß

Das OVG NRW hat durch Beschluss vom 25.04.2007 die Erhebung der Grundsteuer für selbst genutzte Immobilien für verfassungsgemäß erklärt - 14 A 661/06. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Damit sind die Hoffnungen der Grundeigentümer auf eine andere rechtliche Sichweise zunächst zerschlagen, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine die Grundsteuer betreffende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hatte (Beschluss BVerfG vom 21.06.2006 - 1 BvR 1644/05 ). Eine weitere Verfassungsbeschwerde wird möglicherweise in dem jetzt entschiedenen Fall eingelegt.

Gebührenpflicht für verbindliche Auskunft durch das Finanzamt

Durch das Jahressteuergesetz 2007 ist für verbindliche Auskünfte durach das Finanzamt eine allgemeine Gebührenpflicht eingeführt worden ( § 89 Abs. 3 bis 5 AO). Dies sollte m.E. positive Auswirkung auf die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen haben.

Die Gebühr für die Auskunft durch das Finanzamt richtet sich nach dem Gegegnstandswert. Maßgebend für die Bestimmung des Wertes ist die steuerliche Auswirkung des vom Antragsteller dargelegten Sachverhalts. Den Wert soll der Antragsteller selbst bestimmen. In Ermangelung eines Wertes schätzt das Finanzamt.

Infobrief - Hamm - 07/2005

FAMILIENRECHT

Unterhaltsrecht:

Neue Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.07.2005:

Die Kindesunterhaltssätze ergeben sich für den Bereich der Oberlandesgerichtsbezirke Hamm, Köln und Düsseldorf aus der nach Einkommensgruppen und Altersstufen unterteilten „Düsseldorfer Tabelle“. Die Sätze der Tabelle werden regelmäßig alle 2 Jahre den gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Zur Ergänzung der Düsseldorfer Tabelle haben die Oberlandesgerichte zudem Leitlinien verfasst, die als Orientierung für die Ermittlung von Unterhaltsansprüchen gelten. So wurde u.a. der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen von 840,00 € auf 890,00 € (bei Erwerbstätigkeit) und von 730,00 € auf 770,00 € (bei Nichterwerbstätigkeit) angehoben. Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.07.2005 und die Leitlinien finden Sie unter www.olg-duesseldorf.nrw.de.

Keine Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bei Lebenspartnerschaft:

Kinder, die bei einem Elternteil leben, der eine eingetragene Lebenspartnerschaft führt, haben keinen Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Ein solcher Anspruch besteht nur, wenn der betreffende Elterteil ledig, verwitwet oder geschieden ist.

BVerwG, Urt. v.02.06.2005

- 5 C 24/04 -

Prozesskostenvorschuss für volljährige Kinder:

Eltern schulden in entsprechender Anwendung des § 1360a Abs. 4 BGB auch ihren volljährigen Kindern einen Vorschuss für die Kosten eines Rechtsstreits in persönlichen Angelegenheiten, wenn die Kinder wegen der Fortdauer ihrer Ausbildung noch keine eigene Lebensstellung erreicht haben.

Infobrief - Hamm - 01/2005

F a m i l i e n r e c h t

Das Oberlandesgericht Hamm und das Kammergericht haben Vorlagebeschlüsse an das Bundesverfassungsgericht gefasst, weil sie die zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruches der Mutter eines nichtehelichen Kindes auf drei Jahre nach der Geburt des Kindes (§ 1615l II 3 BGB) für verfassungswidrig erachten. Die Fristenregelungen des § 1615l II 3 BGB verletzen Rechte aus Artikel 6 V GG. (Hingegen hält das OLG Karlsruhe die bestehende Regelung für verfassungskonform.)

Die Diskussion um die gesetzliche Befristung des Betreuungsunterhalts der nichtehelichen Mutter auf drei Jahre geht mithin weiter.

Infobrief - Hamm - 08/2004

Allgemeines

Höhe der Verzugszinsen nach Senkung des Basiszinssatzes zum 01.07.2004

Aufgrund der Senkung des Basiszinssatzes zum 01.07.2004 auf 1,13 % belaufen sich die Verzugszinsen nach § 288 BGB seit diesem Zeitpunkt auf 6,13 v. H. (bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung 9,13 v. H.).

Prozeßkostenhilfebekanntmachung 2004

Die Bekanntmachung zu § 115 ZPO vom 21.06.2004 ist im BGBL 2004 I S. 1283 veröffentlicht worden. Danach betragen die vom 01.07.2004 bis zum 30.06.2005 maßgebenden Beträge, die nach § 115 I S. 3 Nr. 2 , S. 1 TS 1 und 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, für die Partei 364,00 €, für den Ehegatten oder Lebenspartner 364,00 €, für jede weitere Person, der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet, 256,00 €.

Infobrief - Hamm - 03/2004

Steuerrecht

Bekanntmachung des amtlichen Vordrucks „strafbefreiende Erklärung“

Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom 13.01.2004 – IV A 4-S1910-5/04 (BSTBL 2004 I S. 26) den amtlichen Vordruck der strafbefreienden Erklärung nach § 3 StraBEG bekannt gemacht. Der Text ist abrufbar unter www.NWB.de S.2S.8351 ff. (NWB Nr. 1-2/2004).

§ 32 IV S. 2 EStG –Sozialversicherungsbeiträge mindern nicht die Einkünfte und Bezüge des Kindes

Nach einer aktuellen Entscheidung des BFH sollen Einkünfte und Bezüge des Kindes im Sinne von § 32 IV S. 2 EStG nicht um die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zu mindern sein.

Infobrief - Hamm - 01/2004

Steuerrecht

§ 37 II AO Rückerstattungspflicht einer Bank per Überweisung auf gelöschtes Girokonto

Erfolgt eine Überweisung eines Steuererstattungsbetrages entgegen der Anweisung des Steuerpflichtigen auf ein inzwischen gelöschtes Girokonto, ist die Bank nach § 37 II AO als Leistungsempfänger verpflichtet, den überwiesenen Betrag an das Finanzamt zurückzuerstatten.

Unerheblich ist insoweit, daß die Bank zivilrechtlich zur Weiterleitung des Betrages an den Steuerpflichtigen verpflichtet geblieben ist und dieser in Höhe der Erstattung von den Schulden gegenüber der Bank befreit worden ist.

BFH Beschluß vom 06.06.2003 -VII

B 262/02 -

§ 52 AO, § 5 KStG - Eintrittsspende im Golfclub (wahlweise) in Form des Erwerbs eines Kommanditanteils

Nach § 52 I AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.

Infobrief - Hamm - 07/2003

Steuerrecht

Vorläufiger Rechtsschutz wegen verfassungsrechtlicher Zweifel an der Besteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte

Nach einer Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts in einem Eilverfahren unterliegt die Besteuerung der Spekulationsgewinne aus Wertpapierverkäufen ernstlichen verfassungsrechtlichen Zweifeln. Die derzeitige Regelung verstößt nach Auffassung des Gerichts gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes, weil der aus dieser Norm erwachsene Steueranspruch von den Finanzbehörden nicht gleichmäßig vollzogen werden könne. Wegen dieser Entscheidungen verschiedener Finanzgerichte hat das niedersächsische Finanzgericht die Beschwerde zum BFH zugelassen.

Niedersächsisches FG Beschluß vom 16.05.2003 - 13 V 184/03 -

2-Stufen-Modell als Gestaltungsmißbrauch (§ 42 AO)

Bei dem in der Praxis beliebten 2-Stufen-Modell im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Partners durch die Einräumung einer zunächst geringen, dann sich steigernden Beteiligung hält es das FG-Saarland in einer aktuellen Entscheidung für zweifelhaft, ob diese Gestaltung nicht von vorn herein einen Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO beinhaltet.

Steuerrecht - 05/2003

Abgabenordnung - Festsetzungsfrist nicht gewahrt, wenn Steuerbescheid dem Adressaten nicht zugeht

Die Festsetzungsfrist ist gem. § 169 I S. 3 Nr. 1 AO nicht gewahrt, wenn der Steuerbescheid, der vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der ihn erlassenen Finanzbehörde zwar verlassen hat, dem Empfänger aber nicht zugeht.

Infobrief - Hamm - 09/2002

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs

Anlocken mit falschen Versprechungen zu "Kaffeefahrten" ist strafbar

Ein in der Verkaufsfahrtenbranche tätiger Unternehmer führte Tagesbusreisen

mit Verkaufsveranstaltungen durch, auf denen Wolldecken, Porzellanwaren u.ä.

verkauft werden sollten. Für jede Fahrt richtete er mindestens 1500

persönlich adressierte Werbeschreiben vorwiegend an ältere, nicht mehr

berufstätige Personen. Sechs dieser Fahrten hat die

Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in Oldenburg zum

Gegenstand einer Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht

Oldenburg gemacht, um eine rechtsgrundsätzliche Entscheidung zur

Zulässigkeit bestimmter Werbemethoden zu erlangen. Soweit der Angeklagte bei

fünf dieser Fahrten ein "leckeres Mittagessen" versprochen, jedoch nur je

eine Konservendose mit Suppe, bzw. mit Brechbohnen zum Mitnehmen verteilen

ließ, hat ihn das Landgericht wegen strafbarer Werbung nach § 4 Abs. 1 UWG

verurteilt.