Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs
Anlocken mit falschen Versprechungen zu "Kaffeefahrten" ist strafbar
Ein in der Verkaufsfahrtenbranche tätiger Unternehmer führte Tagesbusreisen
mit Verkaufsveranstaltungen durch, auf denen Wolldecken, Porzellanwaren u.ä.
verkauft werden sollten. Für jede Fahrt richtete er mindestens 1500
persönlich adressierte Werbeschreiben vorwiegend an ältere, nicht mehr
berufstätige Personen. Sechs dieser Fahrten hat die
Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in Oldenburg zum
Gegenstand einer Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht
Oldenburg gemacht, um eine rechtsgrundsätzliche Entscheidung zur
Zulässigkeit bestimmter Werbemethoden zu erlangen. Soweit der Angeklagte bei
fünf dieser Fahrten ein "leckeres Mittagessen" versprochen, jedoch nur je
eine Konservendose mit Suppe, bzw. mit Brechbohnen zum Mitnehmen verteilen
ließ, hat ihn das Landgericht wegen strafbarer Werbung nach § 4 Abs. 1 UWG
verurteilt.