Grundsteuer für selbst genutzte Immobilie verfassungsgemäß
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Das OVG NRW hat durch Beschluss vom 25.04.2007 die Erhebung der Grundsteuer für selbst genutzte Immobilien für verfassungsgemäß erklärt - 14 A 661/06. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Damit sind die Hoffnungen der Grundeigentümer auf eine andere rechtliche Sichweise zunächst zerschlagen, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine die Grundsteuer betreffende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hatte (Beschluss BVerfG vom 21.06.2006 - 1 BvR 1644/05 ). Eine weitere Verfassungsbeschwerde wird möglicherweise in dem jetzt entschiedenen Fall eingelegt.