Beratungshilfe auch im Steuerrecht
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In einer Kindergeldangelegenheit verwehrte das Amtsgericht Beratungshilfe mit der Begründung, Kindergeldangelegenheiten seien den Finanzgerichten zugeordnet. Zwar werde Beratungshilfe in Angelegenheiten des Sozialrechts, nicht aber in solchen des Steuerrechts gewährt.
Das Bundesverfassungsgericht hält die Vorschrift des Beratungshilfegesetzes für verfassungswidrig, da mit dem Gleichheitssatz nicht zu vereinbaren.
Bis zu einer verfassungsgemäßen neuen Gesetzesregelung ist auch für die Übergangszeit Beratungshilfe in Steuerangelegenheiten zu gewähren. (BVerfG Beschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06).
Katja Durach, Rechtsanwältin