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Infobrief - Hamm - 06/2001

Keine Heranziehung juristischer Personen zur Zweitwohnungssteuer

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, daß eine juristische Person nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden kann. „Wohnen“ kann nur eine natürliche, nicht aber eine juristische Person, da diese keinen Wohnsitz (§ 7 BGB), sondern einen Firmensitz (§ 24 BGB) hat.

BVerwG

Urteil v. 27.09.2000

- 11 C 4.00 -

§ 12 EStG – Aufwendungen für Studienreisen und Fachtagungen

Aufwendungen für Studienreisen und Fachtagungen sind nur dann als WK oder BA abzugsfähig, wenn die Teilnahme ausschließlich oder überwiegend beruflich oder betrieblich veranlaßt oder die Verfolgung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist. Insbesondere bei Auslandsgruppenreisen und Auslandsfachtagungen treten meist Schwierigkeiten auf, ein – für die sachgerechte Beurteilung erforderliches – eindeutiges Bild über deren Veranlassung zu erhalten. Die wichtigsten Grundsätze zwischen steuerlicher Behandlung derartiger Aufwendungen sind in der Richtlinie R 117 a EStR 2000 und in H 117 a EStR 2000 dargestellt. Zu der einkommensteuerlichen Behandlung dieser Aufwendungen nimmt außerdem die OFD Frankfurt mit Verfügung vom 03.04.2001 – S 2227 A – 3 – St II 34 Stellung.

Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen

Das Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen u. a. ist im BGBl 2001 I S. 876 verkündet worden und am 22.05.2001 in Kraft getreten. Es dient der Ablösung des geltenden Signaturgesetzes vom 01.08.1997 und setzt die Richtlinie 1999/93/EG vom 13.12.1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen in nationales Recht um.

Die qualifizierte elektronische Signatur ermöglicht, im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr den Urheber und die Integrität von Daten zuverlässig festzustellen. Dies ist notwendige Voraussetzung dafür, daß die elektronische Signatur ein Substitut zur handschriftlichen Unterschrift darstellt und hierdurch eine entsprechende Rechtswirkung entfalten kann. Die Rechtswirkung qualifizierter elektronischer Signaturen ist Gegenstand eines Gesetzes zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr, das sich z. Zt. im Vermittlungsverfahren befindet.