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Keine Entfernungspauschale für Familienheimflüge

Der BFH hält nach einem aktuellen Urteil vom 26.03.2009 die gesetzliche Regelung, wonach Flugkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in tatsächlicher Höhe abzugsfähig sind, für verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber wahre mit dieser Regelung das objektive Nettoprinzip und trage damit dem Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit Rechnung. Die Kläger hatten in ihrer Steuererklärung anstelle der tatsächlichen Flugkosten die Entfernungspauschale als abzugsfäfige Position eingesetzt. Denn die Pauschale ermöglichte einen erheblich höheren Abzug als die Aufwendungen für Billigflüge. Dem ist der BFH nicht gefolgt und hat zusätzlich argumentiert, der Gleichheitssatz sei nicht verletzt, wenn der Gesetzgeber aus verkehrs- und umweltpolitischen Motiven Flugstrecken nicht in die Entfernungspauschale einbezogen hat.

Katja Durach, Rechtsanwältin