Kürzung der Pendlerpauschale ernstlich zweifelhaft
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2007-09-17 12:50:23
Der BFH hat erfreulicherweise im Beschluss vom 23.08.2007 im Verfahren VI B 42/07 ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale geäußert. Vorausgegangen war ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren vor dem FG Niedersachsen. Das Gericht hatte zugunsten des Steuerpflichtigen die Eintragung eines Freibetrages ohne Kürzung der anfallenden Fahrtkosten um 20 Kilometer auf der Lohnsteuerkarte angeordnet.
Damit steht die Entscheidung in der Hauptsache aber keinesfalls fest. Zwar hat der BFH einer Entscheidung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts entlehnt "wenn der Erwerbende sich nicht zu seiner Arbeitsstelle begibt, so verdient er auch nichts", im übrigen hat er zur materiellen Rechtslage jedoch keine Stellung bezogen. Für die ernsthaften Zweifel waren allein die einander widersprechenden Entscheidungen verschiedener Finanzgerichte ausschlaggebend.
Die Finanzverwaltung wird auf den Beschluss voraussichtlich durch Vorläufigkeitsfestsetzungen oder antragsabhängiger Aussetzung der Vollziehung reagieren. Für den Fall, dass die Kürzung der Pendlerpauschale im Ergebnis allerdings für verfassungsgemäß angesehen werden sollte, müssen die insoweit zu Unrecht ersparten Steuern einschließlich hierauf entfallender Zinsen in Höhe von 6 % später nachgezahlt werden.