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Steuerrecht - Hamm 06/2001

Elektronische Steuererklärung „ELSTER“ wieder am Netz

Am 18.05.2001 ist die amtliche Steuererklärungssoftware „ELSTER“ unter www.elster-formulare.de im Internet wieder freigeschaltet worden. Überprüfungen von renommierten Sicherheitsdienstleistern haben ergeben, daß die im Bericht der Stiftung Warentest genannten Risiken nicht Elster-spezifisch sind. Sie beruhen auf dem allgemeinen Internetrisiko, das durch gezielte Maßnahmen weiter entscheidend verringert wurde. Zur Zeit muß neben der elektronischen Steuererklärung zusätzlich noch ein schriftliches Formular eingereicht werden. Eine vollelektronische papierlose Steuererklärung war bisher aufgrund rechtlicher Probleme mit der digitalen Signatur noch nicht möglich, wird aber durch das Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 16.05.2001 (BGBl 2001 I S. 876) ermöglicht werden.

Besteuerung von Aktien, Optionen als Arbeitslohn bei einem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit teilweiser steuerfreier Auslandstätigkeit

In einem aktuellen Urteil d. J. hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach in der Einräumung eines nicht handelbaren Optionsrechts auf den späteren Erwerb von Aktien zu einem bestimmten Übernahmepreis lediglich die Einräumung einer Chance liegt. Ein geldwerter Vorteil fließt dem Berechtigten erst zu, wenn dieser die Option ausübt und der Kurswert der Aktien den Übernahmepreis übersteigt. Das Optionsrecht wird i. d. R. in Ansehung einer zusätzlichen besonderen Erfolgsmotivation für die Zukunft gewährt. Sind deshalb die in dem Zeitraum zwischen der Gewährung und der Ausübung des Optionsrechts bezogenen Einkünfte des Arbeitnehmers aus nicht selbständiger Arbeit wegen einer Auslandstätigkeit steuerfrei, ist auch der bei der Ausübung des Optionsrechts zugeflossene geldwerte Vorteil anteilig steuerfrei. Dies gilt ungeachtet dessen, daß der Arbeitnehmer das Optionsrecht erst nach der Beendigung der Auslandstätigkeit ausübt.

BFH,

Urteil vom 24.01.2001

- I R 100/98 -