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Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtssprechung geändert und entschieden, dass Zivilprozess-kosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein können. BFH Urteil vom 12.05.2011 (VI R 42/10).

Katja Durach, Rechtsanwältin