Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
in
Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtssprechung geändert und entschieden, dass Zivilprozess-kosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein können. BFH Urteil vom 12.05.2011 (VI R 42/10).
Katja Durach, Rechtsanwältin