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Einkommensteuer | Musterverfahren zu Ausbildungskosten (DStV)

Beim FG Baden-Württemberg ist ein neues Musterverfahren anhängig, in dem der Kläger den unbeschränkten Werbungskostenabzug seiner Erstausbildungskosten geltend macht (10 K 4245/11).

Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtssprechung geändert und entschieden, dass Zivilprozess-kosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein können. BFH Urteil vom 12.05.2011 (VI R 42/10).

Katja Durach, Rechtsanwältin

Arbeitsecke im Wohnzimmer als Arbeitszimmer?

Entgegen der bisherigen Rechtsprechung hat das Finanzgericht Köln kürzlich entschieden, dass die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer auch bei erheblicher Privatnutzung in Höhe des beruflichen Nutzungsanteils steuerlich abgezogen werden können. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BDL) macht nun darauf aufmerksam, dass zwischenzeitlich Revision beim BFH eingelegt wurde. Es besteht jetzt die Möglichkeit, einen entsprechenden Einspruch bis zur Entscheidung durch den BFH ruhen zu lassen.

Einkommensteuer: Gewerblicher Grundstückshandel

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine hohe Anzahl veräußerter Grundstücke nicht zwangsläufig zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels führt. Private Vermögensverwaltung kann immer noch bestehen, wenn Verkäufe aufgrund einer wirtschaftlichen Zwangslage getätigt worden sind. (FG Münster, Urteil v. 11.3.2011 - 14 K 991/05 G). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen.

Foto: Stefan Didam

BGH: Erstausbildung und Unterhaltspflicht

Der BGH hat aktuell entschieden, dass die Erstausbildung zum eigenen Lebensbedarf des Unterhaltspflichtigen gehört, den dieser vorrangig befriedigen darf, auch wenn er gegenüber minderjährigen Kindern gesteigert unterhaltspflichtig ist (im Anschluss an das Senatsurteil vom 15. Dezember 1993 - XII ZR 172/92 - FamRZ 1994, 372).

Neue Düsseldorfer Tabelle und Hammer Leitlinien, Stand 01.01.2011

Die Düsseldorfer Tabelle und die Leitlinien, im hiesigen Bereich die Hammer Leitlinien, sind von den Familiensenaten der jeweiligen Oberlandesgerichte erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten OLG-Bezirk zu erreichen. Sie stellen keine verbindlichen Regelungen dar, bieten jedoch Orientierungshilfen für die Lösung im Einzelfall.

Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit

Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass ein Steuerhinterzieher keine Straffreiheit erlangen kann, wenn er von mehreren bisher den Finanzbehörden verheimlichten Auslandskonten nur diejenigen offenbart, deren Aufdeckung er fürchtet; er muss hinsichtlich aller Konten “reinen Tisch” machen (BGH, Beschluss v. 20.5.2010 - 1 StR 577/09).
Katja Durach, Rechtsanwältin

Steuererstattungsansprüche gehören nicht zum insolvenzfreien Vermögen (BFH)

Wird eine Einkommensteuerveranlagung für ein nach dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerpflichtigen beginnendes Steuerjahr durchgeführt und ergibt sich aufgrund des Lohnsteuereinbehalts ein Steuererstattungsanspruch, so stellt dieser Erstattungsanspruch eine Masseforderung dar, gegen die das Finanzamt nicht mit noch offenen, vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Steuerforderungen aufrechnen darf (BFH, Beschluss v. 29.1.2010 - VII B 188/09).

Neue Unterhaltstabellen und Leitlinien Stand 01.01.2010

Die Düsseldorfer Tabelle und die Leitlinien, im hiesigen Bereich die Hammer Leitlinien, sind von den Familiensenaten der jeweiligen Oberlandesgerichte erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten OLG-Bezirk zu erreichen. Sie stellen keine verbindlichen Regelungen dar, bieten jedoch Orientierungshilfen für die Lösung im Einzelfall.

Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe

Der BGH hat entschieden, dass der geschiedene Ehemann die Herabsetzung des Unterhalts verlangen kann, wenn er wieder geheiratet hat und nunmehr auch seiner neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist. In welchem Umfang er gegenüber der neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist, bestimmt sich dann allerdings nicht nach der frei wählbaren Rollenverteilung innerhalb der neuen Ehe, sondern nach den strengeren Maßstäben, wie sie auch für geschiedene Ehegatten gelten (BGH, Urteil v. 18.11.2009 - XII ZR 65/09).

Katja Durach, Rechtsanwältin