Einkommensteuer- Reparaturaufwendung bei einem nicht funktionstüchtigen Wohngebäude als Anschaffungskosten
Befindet sich ein Wohngebäude vor der erstmaligen Nutzung nach dem Erwerb wegen eines Schadens nicht in einem vermietbaren Zustand, dann führen die Aufwendungen zur Behebung dieses Schadens zu Anschaffungskosten im Sinne des § 255 I S. 1 HGB. Unerheblich ist, ob der Schaden bereits bei Erwerb vorhanden war. Die Funktionstüchtigkeit der Heizung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Nutzbarkeit eines Wohnhauses, fehlt sie, ist es nicht betriebsbereit.
BFH – Urteil vom 20.08.2002 – IX R 70/00 -
Einkommensteuer-Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen für ein durch Schenkung erworbenes Wohngebäude
Zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten im Sinne des § 266 II S. 1 HGB führen auch über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserungen, die dann gegeben sind, wenn 3 der 4 für den Gebrauchswert eines Wohngebäudes wesentlichen Bereiche (Heizungs-, Sanitär-, Elektroinstallationen und Fenster), zu von einem ursprünglich sehr einfachen auf einen nunmehr mittleren oder von einem ursprünglich mittleren auf einen nunmehr sehr anspruchsvollen Standard gehoben worden sind. Hierbei sind die Maßstäbe zugrunde zu legen, die zum Zeitpunkt, in dem sich das Gebäude im ursprünglichen Zustand befand, allgemein üblich waren.