Steuerrecht

Steuerrecht - 02/2003

Einkommensteuer- Reparaturaufwendung bei einem nicht funktionstüchtigen Wohngebäude als Anschaffungskosten

Befindet sich ein Wohngebäude vor der erstmaligen Nutzung nach dem Erwerb wegen eines Schadens nicht in einem vermietbaren Zustand, dann führen die Aufwendungen zur Behebung dieses Schadens zu Anschaffungskosten im Sinne des § 255 I S. 1 HGB. Unerheblich ist, ob der Schaden bereits bei Erwerb vorhanden war. Die Funktionstüchtigkeit der Heizung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Nutzbarkeit eines Wohnhauses, fehlt sie, ist es nicht betriebsbereit.

BFH – Urteil vom 20.08.2002 – IX R 70/00 -

Einkommensteuer-Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen für ein durch Schenkung erworbenes Wohngebäude

Zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten im Sinne des § 266 II S. 1 HGB führen auch über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserungen, die dann gegeben sind, wenn 3 der 4 für den Gebrauchswert eines Wohngebäudes wesentlichen Bereiche (Heizungs-, Sanitär-, Elektroinstallationen und Fenster), zu von einem ursprünglich sehr einfachen auf einen nunmehr mittleren oder von einem ursprünglich mittleren auf einen nunmehr sehr anspruchsvollen Standard gehoben worden sind. Hierbei sind die Maßstäbe zugrunde zu legen, die zum Zeitpunkt, in dem sich das Gebäude im ursprünglichen Zustand befand, allgemein üblich waren.

Steuerrecht, Arzthaftungsrecht und Familienrecht - Hamm, 10/2001

Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs

Kein Kindergeld während der Ableistung des gesetzlichen Grundwehrdienstes

Seit 1996 gehört die Zeit des gesetzlichen Grundwehrdienstes auch dann nicht mehr zu den für die Zahlung von Kindergeld begünstigten Zeiträumen, wenn durch die Aufnahme des Dienstes eine Berufsausbildung unterbrochen worden ist. Stattdessen hat der Gesetzgeber einen Verlängerungstatbestand eingeführt.

Steuerrecht - Hamm 06/2001

Elektronische Steuererklärung „ELSTER“ wieder am Netz

Am 18.05.2001 ist die amtliche Steuererklärungssoftware „ELSTER“ unter www.elster-formulare.de im Internet wieder freigeschaltet worden. Überprüfungen von renommierten Sicherheitsdienstleistern haben ergeben, daß die im Bericht der Stiftung Warentest genannten Risiken nicht Elster-spezifisch sind. Sie beruhen auf dem allgemeinen Internetrisiko, das durch gezielte Maßnahmen weiter entscheidend verringert wurde. Zur Zeit muß neben der elektronischen Steuererklärung zusätzlich noch ein schriftliches Formular eingereicht werden. Eine vollelektronische papierlose Steuererklärung war bisher aufgrund rechtlicher Probleme mit der digitalen Signatur noch nicht möglich, wird aber durch das Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 16.05.2001 (BGBl 2001 I S. 876) ermöglicht werden.

Besteuerung von Aktien, Optionen als Arbeitslohn bei einem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit teilweiser steuerfreier Auslandstätigkeit

In einem aktuellen Urteil d. J. hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach in der Einräumung eines nicht handelbaren Optionsrechts auf den späteren Erwerb von Aktien zu einem bestimmten Übernahmepreis lediglich die Einräumung einer Chance liegt.